Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SmartFlow GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs-, Optimierungs- und Digitalisierungsdienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Prozessoptimierung, Digitalisierung und Automatisierung für Unternehmen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und der aktuellen fachlichen Standards.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(3) Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(4) Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers oder höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen berechtigt ist.
(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die erforderlichen Mitarbeiter für Workshops, Interviews und Schulungen zur Verfügung stehen.
(3) Der Auftraggeber stellt die erforderliche IT-Infrastruktur und Arbeitsplätze zur Verfügung, soweit Leistungen vor Ort erbracht werden.
(4) Der Auftraggeber prüft Zwischen- und Endergebnisse unverzüglich und teilt Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Ergebnisse als abgenommen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat sind monatliche Abschlagsrechnungen zulässig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 7 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die eine Partei rechtmäßig von Dritten erhalten hat.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Analysen, Präsentationen, Dokumentationen etc.) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Die Haftung für Beratungsleistungen ist auf das vereinbarte Honorar begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt.
(3) Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 11 Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird auf Wunsch ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.